Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung

 

1       Geltung der AGBs 

  • Der Vertrag zwischen Veranstalter und Besucher/-in über den Besuch einer Theatervorführung wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den/die Besucher/-in abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, unterwirft sich der/die Besucher/-in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (,,AGB"). Dies gilt auch für den Fall, dass der/die Besucher/-in die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder anderer Kommunikationstechniken vorbestellt.
  • Mit der Übertragung der Eintrittskarte auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den/die Erwerber/-in übertragen. Der Veräußerer der Eintrittskarte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB
  • Für Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.

 

 2       Erwerb der Theaterkarte 

  • Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für die jeweilige Vorführung ausgewiesenen Preise.
  • Der/Die Besucher/-in ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für die gewünschte Vorstellung erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, Besucher/-innen, die andere Besucher/-innen oder Mitarbeiter/-innen belästigen und/oder die sich Anordnungen des Personals widersetzen, den Erwerb von Eintrittskarten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.
  • Bei Vorbestellung müssen die Eintrittskarten spätestens 30 Minuten vor der Vorführung abgeholt und bezahlt werden. Nicht fristgerecht abgeholte Eintrittskarten kann der Betreiber ohne Rücksichtnahme auf die Vorbestellung
  • Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder (durch Zu-Spät-Kommen) nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten oder für wie immer abhanden gekommene Eintrittskarten wird nicht geleistet. 

 

3      Zutritt zu den Veranstaltungsräumlichkeiten 

  • Die Berechtigung, einer bestimmten Vorführung beizuwohnen, wird mit der gültigen Eintrittskarte ausgewiesen. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der/die Besucher/-in die Eintrittskarte rechtmäßig erworben
  • Der Saal darf ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung, den Zutritt zu dem Saal zu verweigern bzw den/die Besucher/-in der Vorführung zu verweisen. Der/Die Besucher/-in hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung

 4      Verhalten im Saal 

Besucher/-innen können nach einer Mahnung des Personals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Vorführung verwiesen werden, wenn sie:

  • sich weigern, ihren auf der Eintrittskarte zugewiesenen Platz einzunehmen;
  • andere Besucher/-innen vor oder während der Vorführung akustisch, durch ihr Verhalten oder ihren Geruch stören oder belästigen;
  • im Saal rauchen;
  • Essensreste auf den Boden werfen oder sonst den Saal verunreinigen;
  • Waffen oder sonstige gefährdende Gegenstände - in den Saal mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;

 

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